IQ – Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

 

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Frauennetzwerks zur Arbeitssituation e.V. wird im Rahmen des »Förderprogramm IQ –Integration durch Qualifizierung« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

 
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Aktuelle Informationen

Seit dem 1. Januar 2023 findet in Schleswig-Holstein die Beratung zur Anerkennung und Qualifizierung von beruflichen Abschlüssen durch das Programm IQ Netzwerk nur in diesen Regionen statt:

Für Nachfragen außerhalb der oben genannten Standorte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Jobcenter oder Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort.

Wir danken für Ihr Verständnis!


 

Berufliche Anerkennung bedeutet, dass im Ausland erworbene Berufsqualifikationen (berufliche Abschlüsse und Hochschulabschlüsse) mit einem deutschen Berufs- oder Hochabschluss formal und/oder materiell verglichen und als gleichwertig anerkannt werden. Für einige Berufe ist ein Anerkennungsverfahren Voraussetzung, um diesen Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Dies geschieht in einem gesetzlich geregeltem Verfahren (Anerkennungsgesetz). 

Das Ziel der Anerkennung ist eine Verbesserung der Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt einhergehend mit der Erleichterung des Einstiegs in eine qualifizierte Beschäftigung.

Anerkennungsberatung ist eine neutrale, unabhängige, individuelle Fachberatung, die bereits seit 2013 im Rahmen des IQ Netzwerk Schleswig-Holstein vom Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. angeboten wird. Unser Angebot richtet sich an Personen aller Geschlechter unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Sie erhalten von uns Unterstützung bei der Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens, bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung. Neu in der Förderphase 2023-2025 ist, dass sich eine Qualifizierungsberatung bei Teilanerkennung oder einem Defizitbescheid bei reglementierten Berufen anschließt. In der Qualifizierungsberatung erarbeitet die Beraterin mit den Ratsuchenden einen Qualifizierungsplan mit dem Ziel, eine volle Anerkennung bzw. Gleichwertigkeit zu bekommen. Darüber hinaus gibt die Qualifizierungsberatung auch einen Überblick über mögliche finanzielle Unterstützung bei den Anpassungsqualifizierungen.

Das Frauennetzwerk führt die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Schleswig-Holstein am Standort Flensburg, im Kreis Schleswig-Flensburg und im Kreis Nordfriesland durch.

Die Beratung 

  • ist kostenfrei und vertraulich
  • ist in deutscher, englischer und türkischer Sprache möglich
  • findet in Präsenz, telefonisch oder per Video statt

Bitte bringen Sie folgende Dokumente (falls vorhanden) zur Beratung mit

  • Lebenslauf (CV)
  • Pass oder Ausweis (Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über den Berufsabschluss/Studium
  • Nachweis über den Studienabschluss (mit Supplement/Transcript, falls vorhanden)
  • Nachweis über den Schulabschluss
  • Nachweise über Berufserfahrungen (Arbeitsbuch) und Fortbildungen
  • Falls ein Anerkennungsverfahren durchlaufen wurde, Bescheid der Anerkennungsstelle

Für Termine in Flensburg, Schleswig, Husum, Niebüll und Kappeln kontaktieren Sie:

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Südermarkt 1, Haus 2
24937 Flensburg

Tel. 0461 80 79 64 80
Mobil 0152 04 40 09 65
flensburg@frauennetzwerk-sh.de

Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterinnen:

Alexandra Eicke 
Edibe Oguz
Majra Nissen
Rieke Lassen
Pia Stürmer

Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich.

Das »Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung» zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. wird im Rahmen des »Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung (IQ)« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.